heute soll wohl das endgültige Urteil im Prozess um die Startbahnverlängerung in PAD verkündet werden. Hoffen wir mal, dass "richtig" entschieden wird. Soweit ich weiß wird - falls den Klägern Recht gegeben wird - die Verlängerung nicht in Betrieb genommen.
Die Berichterstattung über die Verlängerung der Start- und Landebahn in PAD ist schon sehr irreführend, denn die Bahn ist seit Jahren bereits vollkommen fertiggestellt, lediglich das verlängerte Teilstück noch nicht in Betrieb genommen.
Zitat von Maddi94 im Beitrag #5ist evt. schon etwas bekannt wie es ausgegangen ist.Ich glaube aber nicht an ein positives Urteil. Es ist Freitag der 13.......
Ne, aber da ja Freitag ist, müsste das Urteil bis zum Mittag ja durch gewesen sein... Beamte und so
Gute Entscheidung! Das dann gelte Nachtflugverbot lässt sich verkraften, denke ich - momentan müssten die Airlines nichts umplanen, soweit ich das überblicke.
Noch eine Kleinigkeit nebenbei - Die Buslinie von Kassel nach PAD wurde heute auch offiziell bestätigt. Bedient wird sie bereits ab 1.Juli
Kann einer sagen mit welchen Einschränkungen de Flughafen aufgrund der nicht komplett nutzbaren Startbahnlänge zu kämpfen hatte?
Die Buslinie ist ein ganz starkes Signal und wird auch wirtschaftlich sein! Sollte die nicht auch in Diemelstadt einen Halt machen? Wurden diese Pläne gestrichen?
Zurück zur Landebahn: Wie im Westfälischen Volksblatt zu lesen ist, soll die Verlagerung der Schwelle laut Cezanne etwa 700.000€ kosten und den Airport aus seiner Sicht für Fluggesellschaften deutlich attraktiver machen. Gleichzeitig wird aber auch vom Aufsichtsratsvorsitzenden Stücke gesagt, dass die Verlängerung der Startbahn eigentlich gar nicht mehr benötigt wird, weil moderne Flugzeuge auch mit kürzeren Startbahnen ohne Zwischenstop auskämen. Die Beschränkung der Nachtflüge würde mit Nutzung der verlängerten Bahn auf 360 Flüge im Jahr zwischen 0 und 5 Uhr fallen, wohingegen derzeit keine Beschränkung seitens Münster existiert.
Eine Entscheidung ist also noch nicht gefallen, zudem erwägen die drei Anwohner ja noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht sobald ihnen die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt.