Schon wieder DUS, aber diesmal bei der Landung. Schade dass die Polizei den Täter nicht fassen konnte. Aber es zeigt doch deutlich, dass man das ernst nimmt und das nicht als Kavaliersdelikt abtut. http://www.wdr.de/themen/_config...sseldorf&ofs=10
Ist zwar nicht in DTM passiert, aber hier passt es am besten. Im Anflug auf La Guardia wurde eine 757 von AA mit einem grünen Laser geblendet. Einer der Piloten trug einen Augenschaden davon. Es wird Zeit, dass man die Leute mal schnappt und lange wegsperrt. Link zu AVHerald http://www.avherald.com/h?article=42b2d7b9&opt=0
Eine 26jährige Hausfrau und dreifache Mutter wurde zu 3 Monaten auf Bewährung und 150 Sozialstunden verurteilt, weil sie eine Cirrus "angegriffen" hatte.
Dies war bereits die widerspruchsverhandlung, ursprünglich bestand das Urteil "nur" aus 90 Tagessätzen.
Trotzdem noch viel zu geringes Strafmaß, wie ich finde. Aber immerhin ist sie unun vorbestraft - und das mit 26. Da könnte es mit dem Wiedereintritt ins Berufsleben schwierig werden...
Ich glaube auch, wie ich hier schonmal gesagt habe, dass eine Vorstrafe gerade bei jungen Menschen auch schon zusätzlich Strafe genug ist, verbaut sie doch viele Chancen im späteren Berufsleben. Ich bin aber kein Jurist und mir in diesem Falle nicht sicher, ob diese Strafe überhaupt im Führungszeugnis auftauchen würde.... Bei bis zu 3 Monaten Haft tauchen Straftaten dort meines Wissens nämlich noch nicht auf und man ist auch nicht verpflichtet, evtl. Arbeitgebern solche Vorstrafen zu nennen. Hier gab's ja aber 3 Monate plus Sozialstunden, keine Ahnung, ob die noch dazu zählen irgendwie?
Viel schockierender finde ich, dass es hier nicht um irgendwelche 16-jährigen Jugendlichen, die sowas aus Übermut/Langeweile/mangeldem Nachdenken tun, geht, sondern um eine immerhin 26-jährige Mutter, der man nicht mehr jugendlichen Leichtsinn bzw. jugendliche Dummheit zugute halten kann.
Mittlerweile werden auch schon Linienbusfahrer geblendet. Da darf es ruhig ein Strafmaß sein, dass zur Vorstrafe führt. Der klare Hinweis mussein, dass im Falle einer Katastrophe alles unter mehrfachen Mord fällt. Das muss m.E. zwangsläufig zu lebenslanger Freiheitsstrafe führen, auch wenn es sich um 16jährige Bengels handelt.
Hoffen wir nur, dass sie mit ihren Kindern nicht genauso verantwortungslos umgeht. M.M.n. sollte man das Mindeststrafmaß wesentlich höher legen. Die geforderten 10 Monate, aber ohne Bewährung fände ich angemessener. Edit: @Gerhard: (leider) wird so etwas wohl eher als Totschlag bzw. Körperverletzung mit Todesfolge verhandelt.
also rechtlich gesehen ist Sie vorbestraft!! Sobald eine Verurteilung erfolgt durch Richter oder Strafbefehl gilt man als vorbestraft, dabei spielt die Höhe der Tagessätze oder der Haftstrafe mit oder ohne Bewährung überhaupt keine Rolle!! Anders sieht es aus mit der Auskunftspflicht gegenüber z.B. Arbeitgeber, hier brauchen Z.B. 3 Monate auf Bewährung oder weniger als 90 Tagessätze nicht angegeben zu werden. Also die Angaben im allgemeinen Führungszeugniss, dort tauchen solche Strafen zunächst nicht auf. Aber, ich liebe dieses Wort , braucht sie ein Führungszeugniss zur Vorlage bei Behörden, dort steht es drin!! sie wird in dieser Zeit keine z. B. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes bestehen...
Über die Höhe der Strafe kann man sicherlich endlos diskutieren, aber viel wichtiger wäre es diese Dinger unter das Waffengesetz zu schieben um damit auch wirksamer gegen die Einfuhr vorgehen zu können. Den auch bei diesen Pointer gilt, ich darf sie besitzen aber nicht benutzen...erinnert mich irgendwie an so gewisse Leutchen mit Funkscanner
@ Gerhard: Da Jugendliche eben nocht nicht erwachsen sind, gibt es zum Glück das Jugendstrafrecht, dass es unmöglich macht, Jugendliche zu lebenslänglichen Haftstrafen zu verurteilen. Es ist mittlerweile nicht nur psychologisch vermutet, sondern medizinisch nachgewiesen, dass sich jugendliche Gehirne in einer Umbauphase befinden und dabei insbesondere Gefahren oder mögliche gefährliche Folgen ihrer Taten nicht vollständig abschätzen und beurteilen können. Daher verhalten sich Jugendliche aus erwachsenen Maßstab auch mal leichtsinnig bzw. unüberlegt und machen teils bescheuerte Dinge. Diese biologischen Gegebenheiten willst du aber doch wohl niemandem zur Last legen, oder?
Außerdem gehst du ziemlich lasch um mit dem Begriff "Mord", um es vorsichtig zu sagen. Zu Mord gehört aber a) Tötungsabsicht (Vorsatz!) und b) Mordmerkmale wie niedere Beweggründe, Habgier, Verdeckung einer anderen Straftat und was weiß ich. Beides dürfte in dem Fall wohl nicht vorlegen haben, denn sonst hätte die Frau aus dem obigen Fall wegen versuchten Mordes (oder wenn nur a) vorgelegen hätte: versuchten Totschlags) verurteilt werden müssen.
@ Howitowner: Danke für die Aufklärung! Jedenfalls hat die Frau nochmal Glück gehabt, dass es bei ihr vermutlich nicht mögliche Arbeitgeber erfahren, zumindest nicht aus dem Führungszeugnis.
Im Moment scheint das wohl wieder AKUT zu sein. Man hört dieses momentan von mehreren Flughäfen. Auch in PAD, ich berichtete darüber, wurde vor einigen Wochen der Pilot beim Anflug geblendet.
Ich bin auch der Meinung, dass das Jugendstrafrecht seine volle Berechtigung hat. Alleine aufgrund der angesprochenen höheren Risikobereitschaft kann es schon mal zu Handlungen kommen, die man in späteren Jahren nicht mehr ohne weiteres so machen würde. Natürlich gibt es da eine Grenze, wo bei deren Überschreiten ein höheres Strafmaß angemessen ist, aber das liegt im Verantwortungsbereich der Justiz.
Zu den Laserpointern: Der Besitz ist wie schon angedeutet nicht strafbar. Das Benutzen m.W. auch nicht, so lange bei der Verwendung eine Gefährdung unbeteiligter Personen völlig ausgeschlossen werden kann (Bitte korrigieren, falls sich da bezügl. der Rechtslage etwas geändert haben sollte). Somit könnte jemand in den eigenen Wänden aus welchen Gründen auch immer Versuche mit Hochleistungslasern durchführen, sofern er die Sicherheitsvorschriften beachtet, z.B. dass nicht einmal Streulicht Personen in öffentlich zugänglichen Stellen gefährden kann. Ein Schließen der Rollladen würde dem genügen, wenn sie lichtdicht sind usw. Nur sollte klar sein, dass die Geräte ein Gefährdungspotential bieten und alles andere als Spielzeug sind, und somit eine Eignungsprüfung des Besitzers Voraussetzung sein sollte und die Geräte ähnlich wie bei Waffen registriert werden müssten. Wenn man ähnliche Voraussetzungen bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis vernünftig überprüfen würde, wären unsere Straßen nicht nur leerer, sondern auch um einiges sicherer, aber das ist ein anderes Thema.
Wirklich erschrecken kann man bei der Angabe, dass die Verurteilte 3-fache Mutter ist. Wie schon angedeutet sollte man da eigentlich eine Vorbildfunktion und Verantwortung erwarten können. Allerdings kann man da auch schon mal derbe ins Zweifeln kommen wenn man sieht, was für Eltern einem teilweise in öffentlichen Verlkehrsmitteln begegnen und man inständig hofft, dass die nur dem Sprichwort "Ausnahmen bestätigen die Regel" genügen....
Wegen solchen gehirnamputierten Leuten wird es vermutlich darauf hinaus laufen, dass der Besitz von leistungsstärkeren Laserpointern verboten und unter Strafe gestellt wird. Zumindest wird dies bereits diskutiert.
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